Justizministerium


„Unsere Fähigkeit zur Verantwortung gehört zum Grundbestand des Humanen“

Das einleitende Statement des deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck wird auf österreichischer Seite mit den Worten von Otto von Habsburg weiter ausgeführt.

Das Geleit erfolgt mit humoristischen Überlegungen zum Status Quo des öffentlichen Verwaltungsapparates im 21. Jahrhundert von Wolfgang Pokorny gefolgt von einer ernst zu nehmenden Sichtweise zum Thema „Symbolische Gewalt“ von Pierre Bourdieu, sowie von weiteren Überlegungen großer Vordenker wie Arthur Schopenhauer, Heraklit von Ephesos, und Platon.

Die Jahre 2011/2012 waren in Österreich überschattet von Korruptionsfällen, das man es nicht für möglich hielt was alles ans Tageslicht kam. Über die Haltung des amtierenden Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer bzw. seinen Vorgänger Dr. Thomas Klestil hin zur sich aufdrängenden Fragestellung: „Was ist überhaupt Moral & Sitte?“ gefolgt von der Fragestellung: „Wer hat RECHT in Österreich?“ In diesem Zusammenhang erfolgt ein Blick auf die Rechtsgliederung – „Apodiktisches Recht“ bzw. „Konditionales Recht“, welches mit dem Resümee des „Papiertiger Österreichs“abgeschlossen wurde.

Da die Nationalstaaten wahrscheinlich nie von wirklich geschlossenen Systemen ausgehen konnten und die Welt nun einmal größer ist und es Wechselwirkungen in alle Richtungen gibt, erfolgt eine Kurzanalyse der Rechtssysteme der Machtblöcke – Amerika, Russische Föderation, China, Arabische Liga sowie eine selbstkritische Auseinandersetzung mit einigen Auswüchsen der Europäischen Union. Auch wenn versucht wurde diesen Teilbereich so humorvoll wie nur möglich zu gestalten, sollte die Essenz ernsten Anstoß zum Denken geben.

Der Begriff Anarchie (altgr. ἀναρχία anarchía ‚Herrschaftslosigkeit‘; Wortbildung aus verneinendem Alpha privatium und ἀρχία archía ‚Herrschaft‘) bezeichnet einen Zustand der Abwesenheit von Herrschaft. Er findet hauptsächlich in der politischen Philosophie Verwendung, wo der Anarchismus für eine solche soziale Ordnung wirbt. Landläufig wird Anarchie auch mit einem durch die Abwesenheit von Staat und institutioneller Gewalt bedingten Zustand gesellschaftlicher Unordnung, Gewaltherrschaft und Gesetzlosigkeit beschrieben und vor allem in den Medien häufig im Schlagwort „Chaos und Anarchie“ verwendet. Die tatsächliche Bezeichnung für einen solchen Zustand jedoch ist Anomie. Eingegangen wird auf die Begriffsgeschichte, Gesellschaftsformen Indigener Kulturen, Gesellschaftsmodell im Anarchismus sowie Anarchismus im 20. Jahrhundert bzw. eine mögliche Sichtweise für das 21. Jahrhundert ausformuliert. Aus Sicht der Autorin bedingt die Idee aufbauend auf der Definition von Anarchie im Sinne von „HERRSCHAFTSLOSIGKEIT“ – HERRSCHAFT – um im 21. Jahrhundert wieder zu einem halbwegs ökonomischen und ökologischen Gleichgewicht zurückzufinden. Die Fragestellung: „Wie sich der allgemeine bedenkliche Status Quo von alleine regeln soll, wenn sich niemand federführend darum kümmert?“, ist Antwort genug. Die Begriffe Herrschaft & Macht sind in dieser Arbeit im Sinne von G.W.F. Helgel‘s Dialektik von Herrschaft und Knechtschaft  zu verstehen.

Der Reformvorschlag zum Begriff & Wesen von RECHT in Österreich mündete im Ergebnis in der Entwicklung der Österreichischen Dialektik.

Die österreichische Verfassung ist der historisch gesetzliche Rahmen bzw. Fundament des Landes. Mit den fundierten Worten von Bernd Christian Funk wird das Verfassungsrecht als ein Teil der staatlichen Rechtsordnung erörtert. Jeder Staat hat sein eigenes Verfassungsrecht mit entsprechenden inhaltlichen und formellen Besonderheiten. Ein Vergleich zwischen den verschiedenen Verfassungsrechtsordnungen zeigt aber, dass es eine Reihe von Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten gibt, deren Kenntnis den Zugang zu diesem Rechtsgebiet erleichtert.

Nach einer allgemeinen Begriffsdefinition von BÜROKRATIE erfolgt ein Blick in Meyers Konversationslexikon (1894), dem zu entnehmen ist: Büreaukratie (franz.-griech., „Schreibstubenherrschaft“), Bezeichnung für eine kurzsichtige und engherzige Beamtenwirtschaft, welcher das Verständnis für die praktischen Bedürfnisse des Volkes gebricht. Auch eine solche Beamtenschaft und ihre Angehörigen nennt man Büreaukratie. Der Boden der Büreaukratie ist der Absolutismus. In diesem Zusammenhang dürfen die Ausführungen des renommierten Soziologen Max Weber zur Bürokratie natürlich nicht unerwähnt bleiben.

Im Anschluss wird auf den Begriff VERWALTUNG näher eingegangen und mit einem systemkritischen Artikel zur aktuellen österreichischen Situation von Frank Stronach resümiert.

Das Resümee zielt auf die Entschlackung des historisch gewachsene überbordende Rechtssystems, das unter dem Blickwinkel des Prisching’schen Sinn- oder Wertschöpfungsmodells bzw. den Überlegungen von Meister Konfuzius „Über die Richtigstellung der Begriffe“ zu sehen ist und auf eine besonders technisch konstruierte Art der Wortwahl im Sinne von Pierre Bourdieu Abstand zu nehmen ist, um für das 21. Jahrhundert gerüstet zu sein. Das ist eine gewaltige analytische Herausforderung an die Juristen, da andere Denkmuster als gewohnt gefragt sind – dieses Faktum ist in der Praxis nicht zu unterschätzen.

Der zweite Teil der Justizagenden setzt sich mit den neun Bundesländern Österreichs auseinander. Die Bundesländeranalyse beginnt mit dem dramatischen Status Quo der dringend erforderlichen „Verwaltungsreform“ und aktuellen Kritikpunkte.

Der Föderalismus (lat. foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) wird heute vorwiegend als ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen sind. Besonderheiten des  Bundesstaates Österreich werden anschließend charakterisiert (Stataturstadt, Bezirk, Gemeinden). Die Bundesländeranalyse erfolgte auf Basis einer Wikipedia Analyse anhand folgender Kriterien: Heraldik, Bevölkerung, Religion, Bildungseinrichtungen, Politik, Verwaltungsgliederung, Wirtschaft, Kultur).

Die Strukturierung der „Westlichen Bundesländer“ (Vorarlberg, Tirol, Kärnten), „Zentralen Bundesländer“ (Oberösterreich, Salzburg, Steiermark) und den „Östlichen Bundesländern“ (Niederösterreich, Wien, Burgenland) deutet lediglich die weiterführende Profit Center Idee entsprechend der Überlegungen zur „Österreichischen Sozialpartnerschaft ab 1.1.2012“ an.

Der dritte Teil konkretisiert die Überlegungen zur Verwaltungsreform. Der dringende Handlungsbedarf ist mit dem alarmierenden Appell seitens des österreichischen Rechnungshofpräsidenten Dr. Josef Moser Ausdruck verliehen.

Die strukturellen Reformüberlegungen basieren auf der „Österreich in 3 Regionen“ – Idee von Dr. Gerhard Hirschmann sowie dem Preisobergrenzenregulierungsmodell der österreichischen Energiewirtschaft. Über die Umlage dieses Modells bzw. der Darstellung des Haushaltsmanagements vom Bund über die Länder bis auf Gemeindeebene nach den definierten Grundüberlegungen der Österreichischen Sozialpartnerschaft ab 1.1.2012 ist nicht nur eine transparente Gebarung sondern durch die modellbedingten Benchmarking Überlegungen auch eine Dynamisierung unter der Restriktion knapper werdender Mittel gewährleistet. Abschließend werden die Überlegungen anhand eines hypothetischen Beispiels der drei Ausseerland Gemeinden noch einmal praktisch veranschaulicht, wie das Lagerdenken mit Hilfe des erweiterten 4-Augenprizips auf ein 6-Augenprinzp aufgabenbezogen über das Haushaltsmanagement aufgelöst werden kann. Alle Überlegungen basieren natürlich auf den Ausführungen zur Österreichischen Dialektik. Anschließend werden die Vor- und Nachteile einer Verwaltungsreform auf Basis dieses Modells angeführt.

Das Resümee erfolgt im Sinne von Kaiserin Maria Theresia, Pierre Bourdieu und Alice Schwarzer.